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   LG Tübingen, 18.07.2008 - 5 T 20/08   

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https://dejure.org/2008,31183
LG Tübingen, 18.07.2008 - 5 T 20/08 (https://dejure.org/2008,31183)
LG Tübingen, Entscheidung vom 18.07.2008 - 5 T 20/08 (https://dejure.org/2008,31183)
LG Tübingen, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 5 T 20/08 (https://dejure.org/2008,31183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restschuldbefreiung einer mit reduziertem Lehrauftrag tätigen Grundschullehrerin

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 1, § 83 Abs. 1; ZPO § 852
    Keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners, wenn er den Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht und dadurch mit Ablauf der Verjährungsfrist (stillschweigend) auf ihn verzichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 196/08

    Qualifizierung eines Verzichts auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2008, 450 (dort fälschlich als rechtskräftig bezeichnet) veröffentlicht ist, meint, aus § 83 Abs. 1 InsO sei die eindeutige Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass allein der Schuldner über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses oder die Geltendmachung eines Pflichtteils zu entscheiden habe.
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    § 852 Abs. 1 ZPO steht folglich einem bedingten Insolvenzbeschlag nicht entgegen (OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1436; LG Tübingen ZVI 2008, 450, 451; Jaeger/Windel, InsO § 83 Rn. 15; Braun/ Kroth, InsO 3. Aufl. § 83 Rn. 6; Staudinger/Haas, BGB [Bearb. Juni 2006] § 2317 Rn. 58; Bamberger/Roth/Mayer, BGB 2. Aufl. § 2317 Rn. 10; Erman/ Schlüter, BGB 12. Aufl. § 2317 Rn. 4; Klumpp ZEV 1998, 123, 126; Bartels KTS 2003, 41, 44 ff; Lehmann, Erbrechtlicher Erwerb im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren S. 132 f; a.A. Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 83 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Peters, 2. Aufl. § 36 Rn. 53; FK-InsO/App, 4. Aufl. § 83 Rn. 11; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 83 Rn. 12; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 83 Rn. 8; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO § 83 Rn. 11).
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